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neu: Lohn+Gehalt
Berechnung:
Exceltabelle
Posten | Beispielwert |
---|---|
Lohn/Gehalt | |
+ Sachbezüge | |
+ VWL | |
=SV-Brutto | |
- LohnSteuer | |
- KirchenSteuer (% von LSt) | |
- SolidaritätsZuschlag (% von LSt) nur 50% ist AN-Anteil | |
- KrankenVersicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
- Pflegeversicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
- RentenVersicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
- ArbeitslosenVersicherung nur 50% ist AN-Anteil | |
= Nettogehalt | |
- Vorschüsse u.a. Abzüge | |
= Auszahlbetrag |
Buchung
S | H |
---|---|
Lohn | an Bank |
Sonst.betr. Aufwendungen (die Sachbezüge) | SV-Verb. |
VWL (AG-Anteil) | VWL |
FA-Verb. | |
Ford.an MA (Vorschüsse) |
S | H |
---|---|
AG-SV | an SV-Vorrauszahlungen |
Folgemonat | |
---|---|
S | H |
FA-Vorrauszahlung | an Bank |
VWL |
Personalkosten sind Löhne/Gehalter + AG-Anteile
Einkäufe / Verkäufe
Einkauf
Bezugspreise sind immer in netto angegeben (da dieser Betrag auch aktiviert wird).
- Nachlässe:
S | H |
---|---|
Nachlässe | an Vst |
Verkauf
Bei Entnahmen (Unternehmerlohn) ist das Konto „Privat“ zu benutzen.
- Ausgangsrechung:
S | H |
---|---|
Ford.all 10440 an | Umsatzerlöse 9000 |
Umsatzsteuer 1440 |
- Zahlungseingang:
S | H |
---|---|
Bank 10440 an | Ford.all 10440 |
Skonti
S | H |
---|---|
Bank 10231,20 an | Ford.all 10440 |
Erlösberichtigung 180 | |
Umsatzsteuer 28,80 |
alt: Lohn- und Gehaltskalkulation
Entgeltabrechnung
Lohnrechnung → IHK!
- Bruttolohn - Ist das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Steuern
- Nettolohn – Ist der Lohn nach Abzug der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge.
- Auszahlungsbetrag – Der dem Arbeitnehmer nach Abzug persönlicher Be- und Anzüge ausgezahlte Betrag.
Der Arbeitgeber ist beweispflichtig, er muss im Lohnjournal (in den Lohnkonten) Löhne, Steuern, SV-Beiträge archivieren.
Steuerklassen
Steuerklasse | Für wen? |
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I. | Alleinstehende |
II. | Alleinstehende, denen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht |
III. | Verheiratete Arbeitnehmer, dessen Ehepartner kein Arbeitslohn bezieht bzw. LStKlasse V gew. hat |
IV. | Verheiratete Arbeitnehmer |
V. | Verheiratete Arbeitnehmer, dessen Ehepartner die Steuerklasse III. gewählt hat. |
VI. | Arbeitnehmer legt keine Steuerkarte vor oder 2. Arbeitsverhältnis |
Durch die Wahl der Steuerklasse können keine Steuern gespart werden, nur die Vorrauszahlung kann dadurch beeinflusst werden. Bei V. und III. sollten die Lohnersatzleistungen beachtet werden, da diese vom Netto berechnet werden.
Berechnung
- Gesammtbrutto = Steuerbrutto
- zum Steuerbrutto werden Lohnsteuer (LSt), ggf. Kirchensteuer (KiSt) und Solidaritätzuschlag (SolZ) in den Lohnsteuertabellen gesucht (es ist der passende „bis“-Betrag zu suchen und dann je nach Steuerklasse und Freibeträgen die Steuern rauszusuchen.
- das Sozialbrutto (= Steuerbrutto) dient als Grundlage für die SV-Beiträge (davon trägt je 50% der Arbeitnehmer und 50% der Arbeitgeber):
- Pflegeversicherung (PV = 1,70%
- Krankenversicherung (je nach Versichertem, Wahlfreiheit)
- Rentenversicherung (RV = 19,50%)
- Arbeitslosenversicherung (AlV = 6,50%)
Nach Abzug aller Steuern (Lst, KiSt, SolZ) und SV-Beiträge (50% von je PV, KV, RV, AlV) bleibt der Nettoverdienst.
Davon gehen eventuelle Abzüge (Vorschuss, …) ab, bis letztendlich der Auszahlbetrag errechnet ist.
im Rechnungswesen
Löhne / Gehälter an Bank FA-Verb. Soz.-Verb.
- AG-Anteil (SV):
AG-Anteil an Soz.-Verb.
- Überweisung der einbehaltenen Abzüge (bis zum 10. des Folgemonats):
FA-Verb. SV-Verb. an Bank
Vorschüsse
- Vorschusszahlung:
Ford.an MA an Bank
- Lohnzahlung
Löhne / Gehälter an Bank FA-Verb. Soz.-Verb. Ford.an MA
Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillig gezahlte Leistungen des Arbeitgebers, die zum Bruttoverdienst hinzuzählt (es ist ein „zusätzliches Arbeitsentgelt“ das steuer- und sozialversicherungspflichtig ist).
- der Arbeitgeberzuschuss wird also beim Bruttobetrag raufgerechnet (Konto: sonst.tarifl. Aufw.)
- und (nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen) der Arbeitnehmer-Anteil einbehalten, es geht also nicht in den Auszahlungsbetrag ein (Konto VWL-Verb.):
Löhne / Gehälter sonst.tarifl. Aufw. an Bank FA-Verb. Soz.-Verb. VWL-Verb.