rewe:lohn-_und_gehaltskalkulation

:!: auf neuesten Stand bringen, Fehler korr. :!:

neu: Lohn+Gehalt

FIXME Exceltabelle

Posten Beispielwert
Lohn/Gehalt
+ Sachbezüge
+ VWL
=SV-Brutto
- LohnSteuer
- KirchenSteuer (% von LSt)
- SolidaritätsZuschlag (% von LSt) :!: nur 50% ist AN-Anteil
- KrankenVersicherung :!: nur 50% ist AN-Anteil
- Pflegeversicherung :!: nur 50% ist AN-Anteil
- RentenVersicherung :!: nur 50% ist AN-Anteil
- ArbeitslosenVersicherung :!: nur 50% ist AN-Anteil
= Nettogehalt
- Vorschüsse u.a. Abzüge
= Auszahlbetrag
S H
Lohn an Bank
Sonst.betr. Aufwendungen (die Sachbezüge) SV-Verb.
VWL (AG-Anteil) VWL
FA-Verb.
Ford.an MA (Vorschüsse)
S H
AG-SV an SV-Vorrauszahlungen
Folgemonat
S H
FA-Vorrauszahlung an Bank
VWL

:!: Personalkosten sind Löhne/Gehalter + AG-Anteile

Bezugspreise sind immer in netto angegeben (da dieser Betrag auch aktiviert wird).

  • Nachlässe:
S H
Nachlässe an Vst

:!: Bei Entnahmen (Unternehmerlohn) ist das Konto „Privat“ zu benutzen.

  • Ausgangsrechung:
S H
Ford.all 10440 an Umsatzerlöse 9000
Umsatzsteuer 1440
  • Zahlungseingang:
S H
Bank 10440 an Ford.all 10440
S H
Bank 10231,20 an Ford.all 10440
Erlösberichtigung 180
Umsatzsteuer 28,80

alt: Lohn- und Gehaltskalkulation

Lohnrechnung → IHK!

  • Bruttolohn - Ist das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Steuern
  • Nettolohn – Ist der Lohn nach Abzug der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Auszahlungsbetrag – Der dem Arbeitnehmer nach Abzug persönlicher Be- und Anzüge ausgezahlte Betrag.

Der Arbeitgeber ist beweispflichtig, er muss im Lohnjournal (in den Lohnkonten) Löhne, Steuern, SV-Beiträge archivieren.

Steuerklasse Für wen?
I. Alleinstehende
II. Alleinstehende, denen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht
III. Verheiratete Arbeitnehmer, dessen Ehepartner kein Arbeitslohn bezieht bzw. LStKlasse V gew. hat
IV. Verheiratete Arbeitnehmer
V. Verheiratete Arbeitnehmer, dessen Ehepartner die Steuerklasse III. gewählt hat.
VI. Arbeitnehmer legt keine Steuerkarte vor oder 2. Arbeitsverhältnis

Durch die Wahl der Steuerklasse können keine Steuern gespart werden, nur die Vorrauszahlung kann dadurch beeinflusst werden. Bei V. und III. sollten die Lohnersatzleistungen beachtet werden, da diese vom Netto berechnet werden.

  1. Gesammtbrutto = Steuerbrutto
  2. zum Steuerbrutto werden Lohnsteuer (LSt), ggf. Kirchensteuer (KiSt) und Solidaritätzuschlag (SolZ) in den Lohnsteuertabellen gesucht (es ist der passende „bis“-Betrag zu suchen und dann je nach Steuerklasse und Freibeträgen die Steuern rauszusuchen.
  3. das Sozialbrutto (= Steuerbrutto) dient als Grundlage für die SV-Beiträge (davon trägt je 50% der Arbeitnehmer und 50% der Arbeitgeber):
    1. Pflegeversicherung (PV = 1,70%
    2. Krankenversicherung (je nach Versichertem, Wahlfreiheit)
    3. Rentenversicherung (RV = 19,50%)
    4. Arbeitslosenversicherung (AlV = 6,50%)

Nach Abzug aller Steuern (Lst, KiSt, SolZ) und SV-Beiträge (50% von je PV, KV, RV, AlV) bleibt der Nettoverdienst.

Davon gehen eventuelle Abzüge (Vorschuss, …) ab, bis letztendlich der Auszahlbetrag errechnet ist.

Löhne / Gehälter an Bank
                    FA-Verb.
                    Soz.-Verb.
  • AG-Anteil (SV):
AG-Anteil an Soz.-Verb.
  • Überweisung der einbehaltenen Abzüge (bis zum 10. des Folgemonats):
FA-Verb.
SV-Verb. an Bank
  • Vorschusszahlung:
Ford.an MA an Bank
  • Lohnzahlung
Löhne / Gehälter an Bank
                    FA-Verb.
                    Soz.-Verb.
                    Ford.an MA

Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillig gezahlte Leistungen des Arbeitgebers, die zum Bruttoverdienst hinzuzählt (es ist ein „zusätzliches Arbeitsentgelt“ das steuer- und sozialversicherungspflichtig ist).

  • der Arbeitgeberzuschuss wird also beim Bruttobetrag raufgerechnet (Konto: sonst.tarifl. Aufw.)
  • und (nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen) der Arbeitnehmer-Anteil einbehalten, es geht also nicht in den Auszahlungsbetrag ein (Konto VWL-Verb.):
Löhne / Gehälter
sonst.tarifl. Aufw. an Bank
                    FA-Verb.
                    Soz.-Verb.
                    VWL-Verb.