bwl:leasing

Leasing

Def.: Überlassung eines Anlagegegenstandes zum Gebrauch (und Rückgabe) gegen Entgelt.

  • Der Leasinggeber ist der Eigentümer (spezielle- und andere Firmen)
  • der Leasingnehmer ist der Besitzer und trägt gleichzeitig das Risiko.
  • Es ist ein atypisches Mietverhätltnis (eine Art von Mietkauf).
  1. monatl. Rate; enthält Abschreibungen, Gewinnspanne, Risikozuschlag, Versicherungen, Reparaturen)
  2. einmalige Kaufoption?
  3. einmalige Abschlussgebühr
Kriterium Kauf Leasing
Ansatz von Abschreibungen J N
Aktivierung in der Bilanz J N
  1. wenig Eigenkapital nötig (Eigenkapital schonend, höhere Liquidität)
  2. Leasingraten gelten steuerlich als Aufwand und sind somit voll absetzbar
  3. Rückgabe bei Veralterung, Modernisierung
  4. immer aktuelle Technologie
  5. keine Entsorgungskosten
  1. teure Finanzierungsalternative
  2. begrenzte Nutzung
  3. man ist nur Besitzer (nicht Eigentümer)
  1. man ist Eigentümer
  2. aktivierbar in der Bilanz
  3. Abschreibungen sind ansetzbar