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OpenSource Lizenzen

Freie Software und OpenSource sind etwas unterschiedlich konzipiert, deshalb werden hier zuerst die Unterschiede abgegrenz und später einzelne Lizenz(gruppen) vorgestellt.

freie Software (free software) nach FSF

Richard Stallman, Erfinder der GNU General Public License (GPL) und Freie Software Evangelist, beschreibt jene vier Freiheiten in einer Rede vor der New York University (2001) die jeder freie Software haben soll. Er und die Free Software Foundation (FSF) definieren Software als frei, wenn ihre Lizenz folgende Freiheiten einräumt:

  1. Freiheit: Das Programm für jedem Zweck einzusetzen.
  2. Freiheit: Das Programm/den Quelltext zu studieren und zu verändern.
  3. Freiheit: Das Programm nach Belieben zu weiterzugeben.
  4. Freiheit: Das Programm zu verändern und in veränderter Form weiterzugeben, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.
Freedom 0: the freedom to run the program as you wish.
Freedom 1: the freedom to study the source code, and change it to make the program do what you wish.
Freedom 2: the freedom to redistribute copies of the program when you wish.
Freedom 3: the freedom to distribute copies of your modified versions when you wish.

Für die Freiheiten zwei und vier ist der Zugang zum Quelltext Voraussetzung, sonst wird das Verändern eines Programms schwierig bis unmöglich. Sind eine oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, wird die Software als proprietär (aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie im Besitz einer oder mehrerer Firmen beziehungsweise Organisationen) oder unfrei bezeichnet.

OpenSource nach der Open Source Initiative (OSI)

  1. Die Software (d. h. der Programmcode) liegt in einer für den Menschen lesbaren und verständlichen Form vor. Also im Quellcode und nicht im (von Menschen nicht lesbaren) Binärcode.
  2. Die Software darf beliebig kopiert, verbreitet und genutzt werden. Für Open-Source-Software gibt es also keine Nutzungsbeschränkungen. Weder bezüglich der Anzahl der Benutzer, der Anzahl der Installationen oder nur für Privatpersonen.
  3. Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung von Open-Source-Software sind auch keine Zahlungsverpflichtungen gegen einen Lizenzgeber verbunden.
  4. Die Software darf verändert und in der veränderten Form weitergegeben werden. Durch den offengelegten Quelltext ist Verändern ohne weiteren Aufwand für jeden möglich.

Diese Charakteristika werden detaillierter in der Open Source Definition (OSD) (deutsche Zusammenfassung) der Open Source Initiative festgelegt. Die Debian-Richtlinien für Freie Software meinen das gleiche.

Copyleft-Lizenzen

Der Autor behält das Copyright, und es sind Klauseln enthalten, dass veränderte und weitergegebene Software frei bleibt. Auch der Quellcode muss zur Verfügung gestellt werden.

GNU General Public License (GPL)

GNU General Public License

Die GPL gibt es auch in der Version 3, sie ist leider mit Software, die ausschließlich unter die Version 2 („GPL Version 2 only“) gestellt wurde (wie der Linux-Kernel), inkompatibel, d.h. der Code kann nicht gemischt werden, ohne das ALLE Autoren einer Neulizensierung zugestimmt haben. Wenn allerdings der Text „GPL2 or any later version of the license“ verwendet wurde, kann der Benutzer die Lizensierung in GPL v3 konvertieren. Die GPL v3 ist jetzt zur Apache 2.0 Lizenz kompatibel.

Um zufkünftige Probleme bei einer neuen Version der GPL zu vermeiden wird eine „GPL version 3 or any later version“-Lizensierung vorgeschlagen oder die Einsetzung eines „Copyright-Beauftragten“ die über die Lizenz entscheiden kann. Die Möglichkeit der kompletten Urheberrechtsübertragung geht in Deutschland nicht.

LPGL

GNU Lesser General Public License

GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GNU FDL)

GNU Freie Dokumentationslizenz

Creative Commons (CC)

Content curators unter der CC

Gemeinfreiheit-Lizenzen

Der Autor verzichtet auf das Copyright. Damit kann jeder alles mit der Software machen, sie etwa in eigene Programme einbauen oder verkaufen.

Public Domain

…d.h. frei verwendbar, jegliche Urheberrechte sind erloschen bzw. gar nicht erst vorhanden.

Bei BSD-artigen Lizenzen

Dabei behält der Autor das Copyright. Diese dem Grundsatz „Ehre, wem Ehre gebührt“ folgende Lizenz enthält den Namen des Autor und oft auch eine Haftungsbeschränkung. Veränderung und Weitergabe in jeder Form ist erlaubt, d. h. sie darf auch in proprietäre Software eingebaut werden. In diese Klasse fallen die Apache-Lizenz und die MIT-Lizenz.

BSD-Lizenz

BSD-Lizenz

:!: Anmerkung: Ein großer Teil dieser Seite basiert auf Wikipedia, daher sind diese Texte unter der GNU FDL lizensiert und nicht unter der CC-Lizenz wie der Rest dieses Wikis.

Softwarepatente

das Feld Softwarepatente wird von den großen Unternehmen intensiv beackert, natürlich nur im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in für die „Erhaltung“ des Wettbewerbs.

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