Wissenstest III für BWL
1. Welches Recht hat der Gläubiger bei Nicht-Rechtzeitig-Zahlung (N-R-Z) nicht?
Rücktritt vom Vertrag
Schadensersatz
Preisminderung
2. Zahlungstermin ist der 20. Januar des Jahres. Wann tritt die N-R-Z ein?
am 20 Januar
am 21 Januar
nach erfolgter Mahnung des Gläubigers
3. Wann verjährt eine nicht erfolgte Zahlung?
3 Jahre, beginnend am 31. Dezember nach Fälligkeit.
Am 31. Dezember nach Fälligket
Am 31. Dezember nach Mahnung
4. Welche Vorausssetzung für den Schadensersatz gibt es?
Rücktrit vom Vertrag
Tatsächlich entstandener Schaden
Tatsächlich entstandener Schaden und schuldhaftes Handeln des Schuldeners
5. In welcher Frist muss der Schuldner auf ein zugestelltes Mahnschreiben reagieren?
innerhalb von 14 Tagen
innerhalb von 6 Monaten
innerhalb von 6 Wochen
6. Welcher Zinssatz gilt nach BGB bei einer Geldschuld im zweiseitigen Handelskauf?
Basiszins + 5%
8%
Basiszins + 8%
7. Welcher Gerichtsstand gilt im zweiseitigen Handelskauf bei einer ausstehenden
Zahlung in Höhe von 5230,00 € gestzlich?
Kammer für Handelssachen des Landgerichts am Geschäftssitz des Schuldeners.
Amtsgericht am Geschäftssitz des Schuldners
Amtsgericht am Geschäftssitz des Gläubigers
8. Wo wird der Mahnbescheid gegen einen Schuldner in Berlin-Brandenburg beantragt?
beim Landgericht Berlin
beim Landgericht Potsdam
beim Amtsgericht Berlin Wedding
9. Welche Verjährungsfrist gilt mit Rechtskraft eines vollstreckungstitels?
3 Jahre
1 Jahr
30 Jahre
10. Welche der Nachstehend genannten Maßnahmen gehört nicht zum gerichtlichen Mahnverfahren?
Eidesstattliches Versicherung
Mahnung mit Postnachname
Pfändung per Zwangsvollstreckung